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Der fall Manuel Schneider

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Beitrag von Admin Mo Jul 08, 2013 3:53 pm

Manuel Schneider ist bekennend homosexuell mit femininer Seite (Transgender). Dies ist dem Jobcenter Ostholstein bekannt. Dennoch wurde ihm im November 2012 von diesem Jobcenter eine sexuelle Beziehung mit einer Frau vorgeworfen/unterstellt und daraus resultierend eine sogenannte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE).

Am 01.12.2012 wurden Manuel Schneider plötzlich sämtliche Leistungen um 100 % gestrichen.
Daraufhin nahm er sich eine Anwältin für Sozialrecht, welche zig Schriftsätze an das JC Ostholstein schrieb sowie eine Einstweilige Anordnung beim SG Lübeck beantragte.

Im Januar 2013 gab das SG Lübeck ihm Recht, d.h. ohne mündliche Verhandlung, und verurteilte das Jobcenter Ostholstein zur Nach- und Weiterzahlung seiner bewilligten Leistungen.

Da seine Leistungen nur bis zum 20.04.2013 bewilligt waren, stellte er form- und fristgerecht am 15.03.2013 einen Weiterbewilligungsantrag. Eine solche Auftragsbearbeitung dauert in der Regel 2 Wochen.

Am 03.04.2013 in den Vormittagsstunden standen zwei Herrschaften vor seiner Wohnungstür und erklärten, dass sie vom Jobcenter Ostholstein wären und in seine Wohnung müssten, da er Leistungen beantragt habe. Ferner wird ihm von diesen zwei Herren eine sexuelle Beziehung mit einer Frau vorgeworfen nebst VuE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).

Mehrfach bat Manuel Schneider nun die beiden Herren freundlichst um den Dienstausweis und dass sie sich bitte nicht derart im Ton vergreifen mögen.
Antwort: "Herr Schneider wir können auch ganz anders mit ihnen umgehen und wenn sie uns nicht in die Wohnung hineinlassen, dann werden halt ihre Leistungen nicht bewilligt und fertig, wir haben schon ganz andere kleingekrieg!". Der Zutritt wurde weiterhin verweigert und die Anwältin vorsichtshalber informiert.

20.04.2013. Das Jobcenter Ostholstein schickt einen Versagungs-/Verweigerungsbescheid, das bedeutet, die beantragten Leistungen werden nicht bewilligt. Gründe des Jobcenter Ostholstein: Verletzung der Mitwirkungspflicht, da ein Hausbesuch von ihm nicht zugelassen wurde und deshalb man keine offenen Sachstandfragen geklärt werden konnten.
Das bedeutet, durch die bloße Vermutung einer VuE sowie sexuellen Beziehung mit einer Frau wird ein Leistungsmissbrauch vermutet.

Von der Anwältin wurde nun ein Antrag auf Einstweilige Anordnung beim SG Lübeck gestellt, um zu erreichen, dass die beantragten Leistungen bewilligt und ausgezahlt werden.

Währenddessen gehen Wochen ins Land, in denen die Anwältin zig Schreiben an das Jobcenter Ostholstein und das SG Lübeck sendet, in denen mehrfach erklärt wird, dass er bekennend homosexuell mit femininer Seite (Transgender) ist und das sämtliche Vorwürfe völlig haltlos und absurd sind. Ferner, dass die Vorwürfe in der Vergangenheit schon mal vom Jobcenter Ostholstein gemacht wurden.

28.05.2013. Mündliche Verhandlung beim SG Lübeck (diese wurde urplötzlich von der Richterin am 22.05.2013 anberaumt), Saal 4 um 09.30 Uhr, vorsitzende Richterin Dr. Witt (diese Richterin machte auch im Januar 2013 den 1.Beschluss). Zudem werden Zeugen geladen.
Ca. 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn wird ihm und seiner Anwältin der Zutritt in den Saal von einem Jusitzwachtmeister verweigert mit der Begründung, dass sie aufgerufen werden.

Punkt 09.30 Uhr werden sie aufgerufen und können in den Saal. Der Vertreter vom Jobcenter Ostholstein saß schon bei der Richterin, also er unterhielt sich schon vor Beginn der Verhandlung mit dieser.

Zu Beginn der Verhandlung offenbart die Richterin Manuel Schneider, dass sie sich durch sein Aussehen (Leggings, Bluse, Lackstiefel, geschminkt usw.) und seine Neigung gestört fühlt. Auf seine Frage, warum sie mich diesbezüglich beleidigt und angreift, wird ihm das Wort von der Richterin Frau Dr. Witt untersagt und das für die gesamte Verhandlung mit der Begründung, seine Wortmeldungen wären und sind nicht relevant für die Verhandlung. Ferner werden die Zeugen in der Verhandlung von der Richterin und dem Vertreter des Jobcenter Ostholstein als unglaubwürdig betitelt und bezeichnet. Selbst während der Verhandlung sagt die Richterin ihm mehrfach, dass seine Neigung und sein Aussehen völlig lebensfremd sind und nicht normal sind. Dauer der Verhandlung: exakt 4 Stunden.

30.05.2013. Beschluss mit dem Aktenz.: S 27 AS 424/13 ER. (Nebenbei bemerkt, wird dieser Beschluss nur per Fax und nur an seine Anwältin geschickt und ist nicht einmal unterschrieben, das bedeutet, bis heute wurde der o.g. Beschluss nicht postalisch zugesandt.)

In dem Beschluss heißt es:

- Die Klage wird abgewiesen, da er nicht in der Verhandlung seine Neigung und Hilfsbedürftigkeit bewiesen habe. Ferner ist eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nachgewiesen, da der Hausbesuch verweigert wurde, welcher offene Sachstandfragen hätte klären können und da die von ihm und seiner Anwältin gemachten schriftlichen Aussagen nicht beweiskräftig sind, da diese zu einseitig wären.
Ferner müsste er einen Hausbesuch dulden und zulassen, da bei Leistungsbeantragung ein Hartz-IV-Empfänger sich nicht auf den Art.13 GG (Unverletzbarkeit der Wohnung)berufen kann und darf.

- Die von ihm und seiner Anwältin gemachte Aussage, dass er bekennend homosexuell ist mit femininer Seite (Transgender) ist unwahr und somit eine Schutzbehauptung, um so den Sachverhalt zu umgehen. Des Weiteren ist eine Homosexualität mit femininer Seite (Transgender) völlig lebensfremd und nicht normal. Zudem ist laut Richterin Frau Dr. Witt, SG Lübeck, eine sexuelle Beziehung zwischen einem homosexuellen Mann und einer heterosexuellen Frau problemlos möglich und machbar, da seine Neigung nicht in der Verhandlung bewiesen wurde.

- Das Gericht stützt sich zwar nur auf Vermutungen und Indizien, jedoch muss es dem JC Ostholstein Recht geben, da weder Manuel Schneider noch seine Anwältin zur Klärung offener Sachstandsfragen beigetragen haben und die Zeugen unglaubwürdig wären sowie müsse man nicht bei einer VuE auf das LPartG bestehen gar ist dieses für eine VuE von Bedeutung.

Im Klartext:

- Seit dem 01.05.2013 stehe Manuel Schneider nun völlig mittellos da, ernährt sich nur noch von Leitungswasser und darf/muss Flaschenpfand sammeln um so 1 Paket Brot kaufen zu können.

- Ist Manuel Schneider nicht mehr kranken- und pflegeversichert und kann somit auch keine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, obwohl das JC Ostholstein bestens in Kenntnis ist, dass er seit 8/2012 in ärztlicher Behandlung ist und auch seine verordneten Medikamente nehmen maß.

- Seit 01.05.2013 wird auch seine Miete nicht mehr bezahlt. Sein Vermieter blieb bis jetzt ruhig.

- Das Jobcenter Ostholstein verweigert ihm sogar seit dem 01.05.2013 Lebensmittelgutscheine.


Durch Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch sowie Missachtung zig geltender Gesetze (GG , SGB , StG sowie Urteile (BSG und BVerfG) durch die Richterin Dr. Witt nebst dem Jobenter Ostholstein, darf Manuel Schneider nicht mehr an einem menschenwürdigen, kulturellen und politischen Leben teilhaben, somit werden ihm sämtliche Grund- und Menschenrechte aberkannt.

Manuel Schneider wandte sich nun an die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Sitz in Kiel, und schilderte ihr den Vorfall. Dort war und ist man entsetzt über das. was vorgefallen ist. Diese Bürgerbeauftragte schrieb mehrfach an das Jobcenter Ostholstein zwecks Stellungnahme und versuchte mehrfach, mit den Verantwortlichen telefonisch zu sprechen. Bis heute verleugnet sich das Jobcenter Ostholstein.
Ebenso verhält es sich mit dem SG Lübeck. Auch hier mehrfache schriftliche Kontaktierung seitens der Bürgerbeauftragten mit dem Ergebnis, dass sich das SG Lübeck in Schweigen hüllt und sich somit auch selbst verleugnet.

Die Krankenkasse hat sich nun gemeldet und mitgeteilt, dass er nicht mehr kranken- und pflegeversichert ist, sich aber freiwillig versichern kann. Auf die Frage an die Mitarbeiterin der Krankenkasse, wie er sich freiwillig versichern kann/soll, wenn er völlig mittellos ist, wurde ihm am Telefon gesagt, dass er dann halt Pech hat und nach Möglichkeit nicht krank werden darf.

Seine Anwältin meinte, ob er nun ihr Honorar in Raten bezahlen bzw. in Vorleistung gehen kann, obwohl ihr bekannt ist, dass er völlig mittellos ist.

Eine Prozesskostenhilfe wurde ihm von der Richterin Dr. Witt nicht gewährt.

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