gezwungen zu Rauchentwöhnungskurs
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gezwungen zu Rauchentwöhnungskurs
Hartz-IV-Bezieher zu Rauchentwöhnungskurs gezwungen
Das Jobcenter agiert als ideologische Erziehungs-Institution
Wie die Webseite “Gegen-Hartz-IV” berichtet, werden Hartz-IV-Bezieher in der niedersächsischen Region Nienburg derzeit zu Rauchentwöhnungskursen geladen. An sich ist das ja eine nette Idee – für diejenigen, die das wollen. Allerdings werden denjenigen, die aus welchen Gründen auch immer nicht an diesen Kursen teilnehmen wollen, die Bezüge gekürzt.
Wörtlich heißt es im Schreiben des Jobcenters: “Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10 Prozent der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfes für die Dauer von drei Monaten gemindert.” Wenn ein erwachsener Mensch also für sich entscheidet, nicht an einem Rauchentwöhnungskurs des Heilpraktikers Erhard Hintze teilnehmen zu wollen, werden ihm die ohnehin knappen Hartz-IV-Bezüge gekürzt. Wie viel Honorar Hintze vom Jobcenter für dessen Rauchentwöhnungskurse bekommt, wurde nicht kommuniziert. Auf seiner Website informiert Hintze darüber, dass bei ihm 128 Euro pro Rauchentwöhnungskurs bezahlt werden müssen.
Es ist erschreckend, wie erwachsene Menschen unmündig gemacht werden, nur weil sie auf Sozialleitungen angewiesen sind. Wobei sich die Frage stellt, welche Aufgaben ein Jobcenter eigentlich hat. Es soll Arbeit vermitteln und auch die Chancen für Arbeitslose, wieder ins Berufsleben einzutreten, steigern. Ob Zwangs-Rauchentwöhnungskurse dazu gehören, sollte im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Auf alle Fälle bleibt ein übler Nachgeschmack und die Frage, wie lange sich die Menschen die Entmündigung durch Behörden und Politik noch gefallen lassen.
Das Jobcenter agiert als ideologische Erziehungs-Institution
Wie die Webseite “Gegen-Hartz-IV” berichtet, werden Hartz-IV-Bezieher in der niedersächsischen Region Nienburg derzeit zu Rauchentwöhnungskursen geladen. An sich ist das ja eine nette Idee – für diejenigen, die das wollen. Allerdings werden denjenigen, die aus welchen Gründen auch immer nicht an diesen Kursen teilnehmen wollen, die Bezüge gekürzt.
Wörtlich heißt es im Schreiben des Jobcenters: “Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10 Prozent der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelbedarfes für die Dauer von drei Monaten gemindert.” Wenn ein erwachsener Mensch also für sich entscheidet, nicht an einem Rauchentwöhnungskurs des Heilpraktikers Erhard Hintze teilnehmen zu wollen, werden ihm die ohnehin knappen Hartz-IV-Bezüge gekürzt. Wie viel Honorar Hintze vom Jobcenter für dessen Rauchentwöhnungskurse bekommt, wurde nicht kommuniziert. Auf seiner Website informiert Hintze darüber, dass bei ihm 128 Euro pro Rauchentwöhnungskurs bezahlt werden müssen.
Es ist erschreckend, wie erwachsene Menschen unmündig gemacht werden, nur weil sie auf Sozialleitungen angewiesen sind. Wobei sich die Frage stellt, welche Aufgaben ein Jobcenter eigentlich hat. Es soll Arbeit vermitteln und auch die Chancen für Arbeitslose, wieder ins Berufsleben einzutreten, steigern. Ob Zwangs-Rauchentwöhnungskurse dazu gehören, sollte im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Auf alle Fälle bleibt ein übler Nachgeschmack und die Frage, wie lange sich die Menschen die Entmündigung durch Behörden und Politik noch gefallen lassen.
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