Soziale Politik Deutschlands
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Beitrag von Admin Sa Jun 29, 2013 2:02 pm

Hartz-IV-Leistungen für Strom sind 20 Prozent zu niedrig

Die Energiewende wird zu einem sozialen Problem: Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ist die monatliche Stromrechnung von Hartz-IV-Empfängern mehr als ein Fünftel höher als die staatlichen Zuschüsse.

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Hamburg - Die deutsche Sozialhilfe kann die steigenden Strompreise nicht ausgleichen. Das ergeben Berechnungen des unabhängigen Vergleichsportals Verivox, die SPIEGEL ONLINE vorliegen.

Der Regelbedarf für alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II beträgt derzeit 382 Euro pro Monat. Knapp 32 Euro davon sind für Strom und Wohnungsinstandhaltungen vorgesehen. Ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden Strom zahlt derzeit aber im Schnitt knapp 39 Euro pro Monat, hat Verivox ausgerechnet.
"Damit sind die Leistungen für Hilfsbedürftige im Bereich Strom um mindestens 21 Prozent zu niedrig", sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. Schon für den Strom allein reiche das zugeteilte Geld nicht, geschweige denn für die Reparaturarbeiten in der Wohnung.

In der sogenannten Grundversorgung beträgt die monatliche Belastung im bundesweiten Schnitt sogar 42 Euro. Das sind 32 Prozent mehr als im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehen. Die Grundversorgung ist der einzige Tarif, zu dem Stromversorger grundsätzlich allen Kunden Elektrizität liefern müssen. Viele Sozialhilfeempfänger bekommen nur zu diesen Konditionen Strom. Denn überregionale Stromanbieter prüfen die Bonität von Neukunden und verweigern Verbrauchern, die staatliche Unterstützung beziehen, oft einen günstigeren Vertrag.

Energiewende vergrößert soziale Kluft

Die Strompreise steigen derzeit vor allem durch die Umstellung auf erneuerbare Energien (EEG). Durch diese steigt die sogenannte EEG-Umlage, mit der Verbraucher die Ökowende über ihre Stromrechnung finanzieren. Zwar sinken an der Strombörse gleichzeitig die Preise; doch die großen Versorger geben diese Ersparnisse oft nicht an die Verbraucher weiter. Das belastet neben Sozialhilfeempfängern vor allem Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen. Die deutsche Energiewende ist damit Mitverursacher eines immer größeren sozialen Problems.

Das Problem dürfte sich im kommenden Jahr verschärfen. Die Umlage dürfte dann noch einmal deutlich steigen. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) rechnet damit, dass sie von derzeit 5,3 Cent auf mehr als sechs Cent pro Kilowattstunde steigen könnte. Das entspräche einer erneuten Mehrbelastung der Verbraucher in Milliardenhöhe.
Ausgerechnet die Belastung für Sozialhilfeempfänger dürfte sich dadurch im kommenden Jahr noch einmal deutlich verschärfen. Der Regelbedarf für Hartz-IV-Empfänger war im Januar um 8 Euro erhöht worden - was zu wenig war, um die steigenden Energiekosten auszugleichen. Im kommenden Jahr wäre demnach eine weit größere Anpassung nötig, um die Versäumnisse aus 2013 nachzuholen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss dem Parlament bis zum 1. Juli einen Bericht darüber vorlegen, ob die Berechnungsgrundlagen für die Bezüge der Hartz-IV-Empfänger weiterentwickelt werden sollen. Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales war dies zuletzt am Mittwoch in einer nichtöffentlichen Sitzung Thema.

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Beitrag von Admin Sa Jun 29, 2013 2:03 pm

Hartz-IV-Energiesatz und reale Kosten
Bundesland Monatliche Stromkosten* Differenz zum Hartz-IV-Satz
Bundesweit 39 Euro -7 Euro
Baden-Württemberg 38 Euro -6 Euro
Bayern 39 Euro -7 Euro
Berlin 36 Euro -4 Euro
Brandenburg 40 Euro -8 Euro
Bremen 37 Euro -7 Euro
Hamburg 35 Euro -3 Euro
Hessen 39 Euro -7 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 40 Euro -8 Euro
Niedersachsen 38 Euro -6 Euro
Nordrhein-Westfalen 39 Euro -7 Euro
Rheinland-Pfalz 41 Euro -9 Euro
Saarland 38 Euro -6 Euro
Sachsen 40 Euro -8 Euro
Sachsen-Anhalt 40 Euro -8 Euro
Schleswig-Holstein 38 Euro -6 Euro
Thüringen 40 Euro -8 Euro
*Jahresverbrauch 1500 kWh; Quelle: Verivox

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Beitrag von Admin Di Jul 02, 2013 11:56 pm

20 PROZENT ZU WENIG HARTZ IV-LEISTUNGEN FÜR STROM


Strom teurer als Hartz IV-Leistungen vorsehen

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n Zeiten von stetig steigenden Strompreisen sind es vor allem sozial schwache Menschen, für die Energie allmählich unerschwinglich wird. Wie „Spiegel Online“ berichtet, sind die Stromkosten bereits jetzt um mehr als ein Fünftel höher als die entsprechenden Hartz IV-Leistungen. Das Magazin beruft sich dabei auf Berechnungen des Vergleichsportals „Verivox“.

Hartz IV-Bezieher können sich Strom fast nicht mehr leisten
Angaben von „Spiegel Online“ zufolge ist die monatliche Stromrechnung von Hartz IV-Beziehern durchschnittlich um mindestens 20 Prozent höher als die staatlichen Zuschüsse. Derzeit beträgt der Hartz IV-Regelsatz für Alleinlebende 382 Euro. Darin sind knapp 32 Euro für Strom und Wohnungsinstandhaltungskosten enthalten. Für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden Strom würden durchschnittlich jedoch fast 39 Euro monatlich anfallen, berichtet das Magazin. „Damit sind die Leistungen für Hilfsbedürftige im Bereich Strom um mindestens 21 Prozent zu niedrig", berichtete Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei „Verivox“ gegenüber „Spiegel Online“. Das Geld allein reiche noch nicht einmal für den Strom alleine und schon gar nicht für die Wohnungsinstandhaltungskosten.

Noch gravierender ist der Unterschied zwischen den tatsächlichen Stromkosten und den staatlichen Zuschüssen bei der sogenannten Grundversorgung, die viele Sozialhilfeempfänger bekommen. Die Grundversorgung ist der Tarif, zu dem die Energieversorger allen Kunden Strom liefern müssen. Andere günstigere Tarife werden Hartz IV-Beziehern häufig nicht von den Unternehmen angeboten, da überregionale Stromanbieter die Bonität ihrer Neukunden prüfen. Im Bundesdurchschnitt entsprechen die monatlichen Stromkosten im Rahmen der Grundversorgung sogar 42 Euro, was 32 Prozent mehr entspricht als im Hartz IV-Regelsatz vorgesehen ist.

Energieversorger bitten Privathaushalte zur Kasse, entlasten aber gleichzeitig große Unternehmen
Die Frage, warum die Strompreise weiter steigen, wird meist mit der sogenannten EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage) beantwortet, mit der die Energiewende – weg vom Atomstrom und hin zum Ökostrom – finanziert werden soll. Bei genauerer Betrachtung ist die Preissteigerung jedoch weniger auf den Ausbau erneuerbarer Energien sondern vielmehr darauf zurückzuführen, dass die schwarz-gelbe Koalition größeren Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 10 Gigawattstunden die Möglichkeit gegeben hat, sich gänzlich von den Netzentgelten befreien zu lassen. Zudem können Firmen mit einer sogenannten atypischen Stromnutzung wie Tagesrandstunden und nachts eine Ersparnis um bis zu 80 Prozent erhalten. Auch von der EEG-Umlage können sich Unternehmen weitgehend befreien lassen, wenn sie (ab 2013) mindestens eine Gigawattstunde Strom verbrauchen.

Begründet wurde dieser Schritt damit, dass die Stromkosten durch den Atomausstieg stark steigen würden und die Industrie entlastet werden müsse, um wettbewerbsfähig zu bleiben. De facto sind die Strompreise jedoch nicht gestiegen. Ganz im Gegenteil. An der Börse sind sie sogar aufgrund des zusätzlich eingespeiste Stroms aus erneuerbaren Energien und den sinkenden Kosten für den CO2-Ausstoß (Emissionshandel) deutlich gefallen. Aber auch davon profitierten bisher nicht die Privatkunden. Und mehr noch. Die Bundesnetzagentur hat die Netzbetreiber angewiesen, die verringerten Einnahmen aus der Industrie bei den Netzentgelten in 2011 ab 2013 in den lokalen und regionalen Netzen auf die noch zahlenden Kunden umzulegen, was vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft. Damit müssen diese Netznutzer für die Milliarden-Einsparungen der Großunternehmen aufkommen.

Umweltminister Peter Altmeier (CDU) kündigte bereits an, dass sich die EEG-Umlage im kommenden Jahr wahrscheinlich von derzeit 5,3 Cent auf mehr als sechs Cent erhöhen werde. Für die Verbraucher würde das eine erneute Mehrbelastung in Milliardenhöhe bedeuten.

Erst im Januar wurde der Hartz IV-Regelsatz um acht Euro erhöht. Die steigenden Energiekosten können damit jedoch nicht kompensiert werden. Das Problem wird sich demnach weiter verschärfen. Bis zum 1. Juli muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Parlament einen Bericht vorlegen, ob die Berechnungsgrundlage für Hartz IV verändert werden soll.

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