Lisa B. schildert ihre Sicht
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Lisa B. schildert ihre Sicht
Lisa B.
Nicht beantragt wird H4 nicht aus Unkenntnis, sondern aus Kenntnis dessen, was man alles offen legen muss, wie man auf dem Amt behandelt wird und welche schikanösen Maßnahmen man über sich ergehen lassen muss. Insofern gibt der Artikel die Wirklichkeit sehr verzerrt und geschönt wider. So dumm und unwissend sind nämlich die Menschen nicht, auch wenn man das gern so darstellen möchte. Es war doch Sinn und Zweck der Arbeitsmarktreform mit Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, die Kontrollen und Repressionen zu verstärken und potenzielle Antragsteller von einem Antrag abzuhalten. Nicht umsonst wurde damaligen Alhi-Empfänger verpflichtet (!), einen Antrag auf H4 abzugeben und mit Terminauflagen drangsaliert. Die Wohnungskontrollen durch MItarbeiter des Amtes sind schlimmer als jede Stasi und widersprechen in eklatanter Weise dem Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Würde und Unantastbarkeit der Wohnung). Das schreibt aber der Autor der TA in seinem Artikel nicht. Und so verzichten die Anspruchsberechtigten ganz bewusst auf einen Antrag, um nicht wie ein Verbrecher behandelt zu werden und sämtliche Vermögensdaten offen legen zu müssen. Das Amt maßt sich Dinge an, die sonst nur mit richterlichem Beschluss durchzusetzen wären, selbst bei Schwerverbrechern.
Nicht beantragt wird H4 nicht aus Unkenntnis, sondern aus Kenntnis dessen, was man alles offen legen muss, wie man auf dem Amt behandelt wird und welche schikanösen Maßnahmen man über sich ergehen lassen muss. Insofern gibt der Artikel die Wirklichkeit sehr verzerrt und geschönt wider. So dumm und unwissend sind nämlich die Menschen nicht, auch wenn man das gern so darstellen möchte. Es war doch Sinn und Zweck der Arbeitsmarktreform mit Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, die Kontrollen und Repressionen zu verstärken und potenzielle Antragsteller von einem Antrag abzuhalten. Nicht umsonst wurde damaligen Alhi-Empfänger verpflichtet (!), einen Antrag auf H4 abzugeben und mit Terminauflagen drangsaliert. Die Wohnungskontrollen durch MItarbeiter des Amtes sind schlimmer als jede Stasi und widersprechen in eklatanter Weise dem Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Würde und Unantastbarkeit der Wohnung). Das schreibt aber der Autor der TA in seinem Artikel nicht. Und so verzichten die Anspruchsberechtigten ganz bewusst auf einen Antrag, um nicht wie ein Verbrecher behandelt zu werden und sämtliche Vermögensdaten offen legen zu müssen. Das Amt maßt sich Dinge an, die sonst nur mit richterlichem Beschluss durchzusetzen wären, selbst bei Schwerverbrechern.
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