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Die Tarifverträge zur Leiharbeit sind am Ende !

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Beitrag von Admin So Jun 30, 2013 8:41 am

AÜG europarechtswidrig ! Die Tarifverträge zur Leiharbeit sind am Ende !

Die Tarifverträge zur Leiharbeit sind am Ende ! Schlus10

Weiterer Vertrauensverlust der DGB-Gewerkschaften in Sachen Zeitarbeit !
Nachdem Tarifdesaster mit der CGZP, deren Tarifverträge nun samtundsonders rechtswidrig sind und die daher keine wirksame Abweichung vom Equal Pay Grundsatz des AÜG darstellen, droht der Zeitarbeitsbranche nun weiteres Ungemach: Die Christliche Metallgewerkschaft (CGM) hat soeben verkündet, dass sie alle noch bestehenden Tarifverträge zur Zeitarbeit gekündigt hat, um dem Equal Pay Grundsatz des AÜG wieder Geltung zu verschaffen. Damit äussert die CGM ausdrücklich Zweifel daran, ob der DGB und DGB-Mitgliedsgewerkschaften es ihm gleich tun werden. Tatsächlich bestehen nach den Enthüllungen über DGB-nahe Zeitarbeitsfirmen und über die mit diesen durch DGB-Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge Zweifel an der Bereitschaft des DGB zur Aufkündigung solcher Vereinbarungen. Wie auch immer: J e t z t hat Frau Professor Reingard Zimmer in einem überzeugenden Gutachten in der letzten NZA-Ausgabe dargelegt, dass das AÜG nicht Art. 5 Absatz 3 der EG-Richtlinie 2008/104 zur Leiharbeit umgesetzt hat. Angesichts des "Ausmasses", mit dem in Deutschland durch Tarifverträge vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werde, könne von einem "Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer" nicht mehr die Rede sein und vor allem tarifliche Bezugnahmeklauseln seien nicht mehr als ausreichend für eine Abweichung vom "Equal Pay". Sollten also der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften nicht die noch vorhandenen Tarifverträge kündigen, so droht jetzt dem Tarifvertragsrecht Ungemach durch das Individualarbeitsrecht. Die DGB-Gewerkschaften sollten sich jetzt ENDLICH darauf besinnen, was eigentlicher Sinn von Tarifverträgen ist, nämlich die "Verbesserung von Arbeitsbedingungen" (so wie es in Art. 9 Absatz 3 GG postuliert wird) und nicht deren systematische Verschlechterung. Zudem führt die individualrechtliche Korrektur von Tarifverträgen auf Dauer zum Verlust der Glaubwürdigkeit nicht nur der Gewerkschaften sondern des kollektiven Arbeitsrechts schlechthin ! Konkreter Ratschlag: Ab sofort sollten alle LeiharbeiterInnen ausnahmenslos den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchsetzen und einklagen !

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