Sanktionspraktiken zeigen immer mehr Züge eines totalitären Systems
Seite 1 von 1
Sanktionspraktiken zeigen immer mehr Züge eines totalitären Systems
Sanktionspraktiken zeigen immer mehr Züge eines totalitären Systems – Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bleibt daher häufig ungenutzt
Wenn Menschen, die einen Anspruch auf ALG II haben, diese Leistungen nicht beantragen, zeigt das nicht nur, dass sie nicht gewillt sind, den viel zu komplizierten und indirekt diffamierenden Antrag auf ALG II auszufüllen. Es zeigt nicht nur, dass sie sich verständlicherweise nicht mit Fehlbescheiden zu ihren Lasten, mit verschlampten Anträgen oder nicht überwiesenen Leistungen herumquälen möchten. Die „entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern“ (Katja Kipping) zeigen, dass Erwerbslose es sich nicht antun wollen, dort eine „Behandlung“ zu erfahren, die nur noch als Schikane oder Drangsal bezeichnet werden kann.
Denn egal, ob fünfzig Euro oder der vollständige Regelsatz beantragt werden: Es spricht sich immer mehr herum, dass für Bedürftige die demokratischen Grundrechte in großen Teilen nicht mehr gelten. Das menschenverachtende Hartz-IV-Sanktionssystem kommt einer Diktatur gleich: Wer unter diesen menschenunwürdigen Bedingungen lebt, muss sich zeit- und wohnortnah aufhalten, jede noch so unterbezahlte Arbeit annehmen, egal, ob persönliche und berufliche Eignung, Gefahren für Gesundheit und das eigene Leben bestehen oder nicht. Vorliegende Allergien, Beschwerden aufgrund einer Schwangerschaft, weite Wege, die auch nachts zu Fuß bei Glätte und eisigen Temperaturen zurückzulegen sind, vorherige Herzinfarkte stellen keine Hinderungsgründe für eine Vermittlung dar. Kranke Bedürftige müssen selbstverständlich zu den Terminen im Jobcenter erscheinen, auch wenn sie etwa hohes Fieber haben.
In unserem Land, das sich einst seiner demokratischen Errungenschaften gerühmt hat, breiten sich für die Gruppe der komplett oder ergänzend Hartz-IV-Beziehenden in erschreckend hohem Tempo immer stärkere Strukturen eines totalitären Systems aus. Nur dass hier nicht zwangsläufig eine abweichende politische Einstellung das Kriterium für Verfolgung und Bedrohung ist, sondern die soziale Bedürftigkeit. Somit versteht sich von selbst, dass die Sanktionierungspraxis traumatisierend ist und daher gemieden wird.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|