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Strafen für Arbeitslose

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Beitrag von Admin Mi Jul 03, 2013 3:46 am

Rekordstand bei Hartz IV-Sanktionen


Innerhalb eines Jahres verhängten die Jobcenter über eine Million Strafen gegen Arbeitslose. Michaela G. wurden sogar alle Leistungen gekürzt. Ist das gerecht? Wo liegen Für und Wider der Sanktionen?

Strafen für Arbeitslose Hartz410

In diesem Jahr haben die Jobcenter mehr Strafen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt, als je zuvor. Den Arbeitslosen wurde aufgrund eines Pflichtverstoßes das Arbeitslosengeld gekürzt, teilweise sogar ganz gestrichen. Grund für die Häufung sei aber nicht, dass Hartz IV-Empfänger etwa „fauler“ wären, als noch vor ein paar Jahren, oder es sich gar um mehr Missbrauch handele. "Rund 97 Prozent der Langzeitarbeitslosen verhalten sich vorbildlich und kommen mit Sanktionen gar nicht in Kontakt", sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Johannes Vogel. Aufgrund der besseren Arbeitsmarktsituation gäbe es mehr Jobangebote an die Arbeitssuchenden. Folglich könnten Angebote auch häufiger abgelehnt werden.

Nimmt ein Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit oder ein Ausbildungsangebot nicht an, können die Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent kürzen. Dies betraf laut Statistik aber nur jeden siebten Bestraften. Damit jemandem das Arbeitslosengeld II ganz gestrichen wird, müssen mehrere derartige Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres vorgekommen sein. Denn: Grundlage für die Entscheidungen ist das Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Regelungen festschreibt. Ein Großteil der Sanktionen kommt durch "Meldeversäumnisse" zustande: Erscheint jemand ohne gewichtigen Grund nicht zu einem Termin und verstößt damit gegen die so genannte Melde- und Mitwirkungspflicht, werden die Leistungen für ein Viertel Jahr um 10 Prozent gekürzt, bei einem weiteren Verstoß um weitere 10 Prozent und weitere drei Monate. "Wer bedürftig ist, dem wird geholfen - aber nicht bedngungslos", so Vogel.
Wie gerecht sind die Sanktionen?

Aber sind diese empfindlichen Strafen gerecht und die richtige Methode, Arbeitslose zur Jobsuche zu motivieren? Im Einzelfall können sie herbe Konsequenzen für die Leistungsempfänger haben. Wie im Fall von Michaela Grob: Anfang November wurden ihr alle Leistungen gestrichen. Sie hatte in einem vorgegebenen Zeitraum keine Bewerbungen geschrieben, weil sie bereits einen Job in Aussicht hatte. Sich auch während des Vorpraktikums anderweitig weiter zu bewerben, versäumte sie: Acht Bewerbungen in vier Wochen sollten es sein. "Man ist glücklich, wenn man arbeiten kann. Ich denke, da macht man sich wenig Gedanken" sagt Michaela Grob. Doch kurz nachdem sie die aussichtsreiche Stelle angetreten hatte wurde ihr wieder gekündigt. Plötzlich steht sie ohne Einkünfte da, weiß nicht, wovon sie in den nächsten Monaten leben soll: "Ich habe einen Fehler gemacht, aber er war nicht mutwillig. Muss man mir deswegen den kompletten Satz kürzen?", fragt die 48-Jährige Karlsruherin.

Bei stern TV diskutierte Steffen Hallaschka die Ermessensfragen und gesetzlichen Regelungen mit den beiden von Kürzungen betroffenen Leistungsempfängern Michaela Grob und Martin Schauer, sowie mit Johannes Vogel von der FDP und Oskar Lafontaine von DIE LINKE, dessen Partei die Strafen grundsätzlich als menschenunwürdig ablehnt.

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