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Ein durch das Jobcenter gebrochener Betroffener erzählt!

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Beitrag von Admin Do Jul 18, 2013 6:09 am

Ein durch das Jobcenter gebrochener Betroffener erzählt!


Ein durch das Jobcenter gebrochener Betroffener erzählt! Schlus11

Hier veröffentliche ich einen Auszug eines Leistungsberechtigten aus einem Jobcenter in Hamburg. Die Aussagen sind geprüft und belegbar. Das Einverständnis liegt vor. Bericht wurde gegengelesen.

Könnte es sein, dass diese Geschichte nur die Spitze eines Eisberges ist? Oder könnte es auch sein, dass solche Geschichten alltäglich sind und von dem her, viel zu wenig Beachtung finden?

Der gesamte Ablauf kann auf dem Blog des Schreibers nachgelesen werden.

Meine Geschichte! So fing alles an!

Ende November 2008 kamen meine Frau und ich beide mit guter Qualifikation aus dem Ausland nach Deutschland, Hamburg zurück.

Vom Ausland aus suchten wir also eine Zweizimmerwohnung für 490 Euro Kaltmiete.

Wer in Hamburg in den vergangenen Jahren auf Wohnungssuche war, wird nachvollziehen können, dass es sehr schwer, sogar fast unmöglich ist, eine einigermaßen bewohn- und bezahlbare Wohnung zu finden. Sofort meldeten wir uns beim zuständigen Arbeitsamt in Hamburg arbeitssuchend.

Rund acht Tage später erhielten wir dann zum ersten Mal Post vom Jobcenter Hamburg-W. Man teilte uns mit, dass wir uns fünf Tage später bei einem Berufsförderungswerk in Hamburg zu einem Informationstag einzufinden hätten. Bei dieser Veranstaltung wiederum teilte man uns mit, dass wir dieses 14-tägige Training „freiwillig“ mitmachen müssen. Weiter teilte man uns mit, sollten wir dieses „freiwillige“ Training nicht mitmachen und den Vertrag nicht unterschreiben, müssten wir mit Sanktionen rechnen, bis hin zur vollständigen Versagung der Leistung.

Zwei Wochen später bekamen wir erneut Post vom Jobcenter Hamburg-W. Diesmal teilte man uns mit, dass uns die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe bewilligt wurden abzüglich der 40 Euro für den Abstellplatz in der Tiefgarage. Was verständlich ist und womit wir leben können.

Zwischenzeitlich bekamen wir eine neue Leistungssachbearbeiterin. Im Oktober 2010 wurde unsere Miete um 20 Euro erhöht. Dies teilten wir der Leistungssachbearbeitung mit – und der Ärger begann.

Ziehen Sie innerhalb von drei Monaten um!

Man lud uns im Oktober 2010 zu einem Gespräch ein und teilte uns mit, dass unsere Kaltmiete in Höhe von 490 Euro nicht angemessen sei. Man forderte uns auf, innerhalb von drei Monaten eine neue Unterkunft zu finden, welche die Mietobergrenze von 441 Euro (Kalt) nicht überschreiten dürfe. Sollten wir innerhalb der vorgegebenen Zeit keine neue Wohnung finden, so würde die bisher gezahlte Miete um den Differenzbetrag gekürzt werden. Ich teilte mit, dass man uns im November 2008 nicht sagte, dass diese Wohnung unangemessen sei.

Auf meine Frage hin, wie meine Frau , die zu dieser Zeit schon unter starker gesundheitlicher Einschränkungen litt und ich alleine und ohne Hilfe einen Umzug bewerkstelligen sollten, sagte sie wörtlich:

“Herr …, das ist einzig und allein ihre Sache. Sie werden doch wohl Verwandte oder Freunde in Hamburg haben.”

Darauf ich: “Meine Frau und ich sind aus dem Ausland nach Hamburg gekommen. Wir haben hier weder Verwandte, Bekannte oder Freunde. Wir sind allein in Hamburg.”

Jobcenter: “Das ist ihre Sache.“ „Sie können mir doch nicht erzählen, dass sie bis heute noch keine Freunde oder Bekannte gefunden haben, die ihnen bei einem Umzug behilflich sein können. Außerdem haben sie doch Nachbarn, die sie fragen können, oder haben Sie diese auch nicht?”

Ich: “Wir leben hier von das bisschen Geld das wir vom Amt bekommen. Davon ist es uns nicht möglich am öffentlichen Leben teilzunehmen und so Bekanntschaften oder Freundschaften zu schließen.”

Jobcenter: “Ihre Frau geht doch einkaufen oder nicht? Da lernt man auch Leute kennen; und kommt mit Menschen ins Gespräch.”

Nach Ablauf dieser Frist von drei Monaten, bat ich die Sachbearbeiterin um ein erneutes Gespräch und teilte ihr mit, dass es meiner Frau und mir bis dahin noch nicht möglich gewesen war, einen angemessenen Wohnraum zu finden. Worauf sie antwortete, dass dies nicht ihr Problem sei und sie die Leistungen ab dem nächsten Monat kürzen würde.

…Gesagt getan. Sie kürzte die Leistung. Mein Widerspruch dagegen wurde vom Sozialgericht Hamburg abgewiesen. Ebenso meine Klage beim Landessozialgericht.

Sachbearbeitung lässt nicht locker

Im April 2011 bekam ich vom Jobcenter einen Brief, dass die Zulassungsstelle Hamburg ihr mitgeteilt hätte, dass ich auf meinen Namen einen PKW und ein Motorrad angemeldet hätte. Diese Vermutung teilte das Jobcenter auch meinem Insolvenzverwalter mit. Wodurch sich die Insolvenzeröffnung verschob. In wie weit dies die Datenschutzbestimmungen verletzt, bliebe zu prüfen. Durch eine Bescheinigung des Straßenverkehrsamts Hamburg konnte ich widerlegen, dass ich auf meinen Namen kein Motorrad angemeldet hatte. Dass ich auf meinen Namen einen PKW angemeldet hatte, entspricht allerdings der Wahrheit. Die Anmeldung auf meinen Namen war im Rahmen des niedrigen Schadenfreiheitsrabatts für einen guten Freund geschehen.

Weiterhin wurde durch die Sachbearbeitung des Jobcenters beim Bundeszentralamt für Steuern ein Kontoabrufverfahren veranlasst. Wie sich herausstellte, war dieses gesetzwidrig.

Im November bekam ich erneut ein Schreiben, dass wir anscheinend 18 Bankkonten und Depots hätten. Diese Auskunft entnahm das Jobcenter den Unterlagen des Bundeszentralamts für Steuern.

Hätte man hier vernünftig und gewissenhaft gearbeitet, hätte man sehr schnell herausgefunden, dass es sich hierbei nur um eine Verwechslung handeln konnte. Nun wurden wir aufgefordert unsere gesamten Kontoauszüge rückwirkend von 2003 in Kopie vorzulegen. Aufgrund dessen, dass nicht mehr alle Kontoauszüge vorhanden waren, wurde uns im August die gesamte Leistung gesperrt. Widerspruch erfolgte und diesem wurde entsprochen.

Des weiteren wurde ich aufgefordert Auskunft über Bareinzahlungen die aufs Konto gemacht wurden, zu geben. Es ist doch sicherlich jeden von euch schon einmal passiert, dass man Geld vom Konto abgehoben hat, später jedoch feststellten musste, dass noch die ein oder andere Abbuchung vom Konto geht die man vergessen hatte.

Im September 2011 bekam ich wiederum ein Schreiben. Dieses mal wurde ich aufgefordert zu erklären wie ich das Geld für die zu wenig gezahlte Miete, und den PKW-Abstellplatz (der angeblich plötzlich 100 Euro kosten soll), aufbringen würde.

Überprüfung meiner Internetpräsenz

Weiterhin bekam ich einen Brief, indem man mich aufforderte, meine außerordentliche Internetpräsenz zu erklären. Ich betreibe privat einen Blog. Eine Überprüfung meiner „Internetpräsenz“ wurde durch den Außendienst der Agentur für Arbeit durchgeführt.

Bei einem weiteren Gespräch mit dem Jobcenter, bat ich um die Anwesenheit des Vorgesetzten, welcher auch umgehend zum Gespräch erschien. Zum Schluss des Gesprächs sagte der Vorgesetzte, dass dann ja alles geklärt wäre und in Ordnung sei.

Das dachte ich zu dem Zeitpunkt auch.

Ein durch das Jobcenter gebrochener Betroffener erzählt! Agentu11

Im März 2012 bekam ich eine Anhörung, in der ich die Bareinzahlungen auf mein Konto erklären solle. Nun agierte mein Anwalt. Trotz der Hilfe des Anwalts, erhielt ich eine Rückforderung in Höhe von rund 9444 Euro des Jobcenters wegen zu viel bezahlter Gelder. Einspruch erfolgte, wurde vom Jobcenter abgelehnt. Das Verfahren ist beim Sozialgericht Hamburg anhängig.

Nun erfolgte durch das Jobcenter eine Strafanzeige gegen uns: “Sozialleistungsbetrug.”

Weiterhin folgten schriftliche Aufforderungen, die Differenz zwischen der bewilligten Miete und der tatsächlichen Miete und deren Bezahlung zu belegen.

Und nun frage ich mich:

Es kann doch nicht sein, dass eine Sachbearbeiterin der Jobcenter hier mit zweifelhaften Mitteln, Verdächtigungen und Anschuldigungen versucht, uns in den Ruin zu treiben. Aus diesem Grund blieb mir nichts anderes übrig, als an die Öffentlichkeit zu gehen.

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