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Dichtung und Wahrheit der Bundesagentur

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Beitrag von Admin Do Jun 27, 2013 11:20 am

Dichtung und Wahrheit der Bundesagentur für Arbeit – Ein „wutschnaubender“ Ausfall

Vor ein paar Wochen ist die zur Arbeitsvermittlerin umgeschulte Journalistin und Bloggerin Inge Hannemann an die Öffentlichkeit gegangen und hat auf Grund ihrer jahrelangen Erfahrungen in einem Hamburger Jobcenter das Hartz-System und die Abläufe in den Jobcentern hart kritisiert. (Siehe z.B. hier oder hier oder hier). Sie wurde daraufhin von Ihrem Arbeitgeber, dem Jobcenter Hamburg, von ihrer Arbeit suspendiert. Aufgrund der öffentlichen Debatte die Hannemanns Kritik ausgelöst hat, sah sich nun die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit gezwungen, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der sie die „Freistellung“ Inge Hannemanns zu rechtfertigen versucht und diese beschuldigt, sie gefährde tausende Mitarbeiter der Jobcenter.
Die Pressemitteilung der Bundesagentur ist ein „wutschnaubender“, obrigkeitsstaatlicher Ausfall des angeblich „am Markt operierenden Konzerns“.
Inge Hannemanns Erfahrungen sind jedoch beileibe kein Einzelfall.

Hier zunächst die Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit:

„Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter
Nürnberg (ots) – Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der (inzwischen freigestellten) Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann sieht sich die Bundesagentur für Arbeit gezwungen, Stellung zu nehmen – allein schon zum Schutz der vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden.

Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre. Weder widerspricht die Grundsicherung (“Hartz IV”) dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden. Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es “tausende von Selbstmorden” unter Kunden der Grundsicherung. Und in den Jobcentern arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben. Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.

Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptet dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen. Darüber hinaus gefällt sie sich in der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) “kaltgestellt” werden soll.
Dazu drei einfache Feststellungen:

Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz sichert, nicht für die Belegschaft der Jobcenter. Im Gegenteil: Sie bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.
Frau Hannemann ist keine “Whistleblowerin”, die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht – sie kann daher auch keine “Hartz IV-Rebellin” sein.
Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt.

Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen.“


Und hier die Gegendarstellung von Inge Hannemann:

„Als Betroffene muss ich natürlich reagieren und habe reagiert:

Gegendarstellung – Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 14. Juni 2013
BA-Presseinfo Nr. 35: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter

Hiermit nehme ich Stellung zur BA-Presseinfo Nr. 35 vom 14. Juni 2013

Behauptung: Mitarbeiter werden durch die Äußerungen Inge Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht.

Bei allen Interviews, sei es Print, Radio oder TV oder auch auf dem Blog „altonabloggt“ hat Frau Hannemann sich klar und deutlich dazu geäußert, dass ihr sehr viele empathische, menschliche Kollegen persönlich bekannt seien und sie deren Arbeit unterstütze und schätze. Dabei habe sie alle Funktionen innerhalb der Jobcenter berücksichtigt. Zum Teil habe sie auch erwähnt, dass es ganze Jobcenter in Deutschland gäbe, die menschlich agieren und insbesondere diese herausgestellt.

Somit kann nicht einerseits von einer Herabwürdigung, Beleidung oder gar Gefahr gesprochen werden.

Behauptung: Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen.

Frau Hannemann liegen entsprechende schriftliche Unterlagen von Jobcenter-Mitarbeiter vor, die diese Behauptungen verstärken und bestätigen. Neben diesen Unterlagen bestätigen diese Aussagen auch ehemalige Jobcenter Mitarbeiter, welches insbesondere in der Sendung von Stern TV vom 12. Juni 2013 zum Ausdruck kommt. Die Identität dieser Mitarbeiter konnte durch entsprechende Nachweise, wie dem Arbeitsvertrag gesichtet und bestätigt werden.

Behauptung: „Tausende von Selbstmorden“

In keinem Medium hat Frau Hannemann jemals von „Tausenden Selbstmorden“ gesprochen. Im Vorspann „Stern TV“ vom 12. Juni 2013 hat Frau Hannemann wortwörtlich gesagt: „Ich weiß um die vielen Suizide durch Hartz IV (…).

Im Interview vom 14. Juni 2013 bei RTL Punkt 6; Punkt 9 hat Frau Hannemann folgendes wiedergegeben:

Frage Moderator Punkt 6: „Sie sprechen sogar ganz konkret von Toten, Geschädigten und Geschändeten Hartz IV-Beziehern. Gibt es diese Fälle wirklich?“

„Ja, die Fälle gibt es mehr als genug.“ „Es gibt Menschen, die halten den Druck nicht mehr aus, die haben so viele Schikanen erlebt, auch so viel Willkür, dass sie wirklich gesagt haben, ich scheide lieber aus dem Leben aus.“

Frage Moderatorin Punkt 9: „Sie haben ein Schreiben an die Agentur für Arbeit geschrieben. Tote, Geschädigte und geschändete Hartz IV (…) Ist das jetzt wirklich ein echter Fall von dem sie sprechen?“

Frau Hannemann erwiderte wortwörtlich: „Ja, es gibt tausende Fälle solcher. Betreue gerade eine junge Dame, die seit drei Jahren versucht ihren Hauptschulabschluss zu machen. Der wird ihr verwehrt. Mit der Begründung sie habe ein Kind und sei zu dumm. (…)

Diese Aussage von Frau Hannemann bezieht sich somit auf die Gesamtfragestellung der Moderatorin Punkt 9.

Behauptung: Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptete dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen.

Die Insider-Ansichten von Frau Hannemann sind nicht als angeblich zu bezeichnen, da Frau Hannemann seit vielen Jahren in einem Jobcenter als Arbeitsvermittlerin tätig ist. Auch hat Frau Hannemann sich selbst nie als einsame Kämpferin offiziell bezeichnet. Frau Hannemann spricht seit Beginn von einem großen Unterstützerkreis, der aus Parteien, Gewerkschaften, unterschiedlichste Initiativen aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich, Wissenschaftlern und Einzelpersonen besteht. Dieses zeigen u.a. die unterschiedlichsten offenen Solidaritätsbekundungen durch Parteien, Gewerkschaften und Verbänden. Entsprechende Solidaritätsbekundungen und Unterstützerschreiben von bundesweiten Jobcenter-Mitarbeiter, hochrangigen Unterstützer aus Politik und Wissenschaft liegen ebenso vor.

Frau Hannemann hat in keiner Aussage behauptet für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen, sondern die Solidaritätsbekundungen ihrer Kollegen erwähnt.

Behauptung: (…) die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.

Frau Hannemann hat ihren Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Hamburg nicht in Verbindung mit der Aussage „kaltgestellt“ erwähnt. Im Interview bei RTL Punkt 6 äußerte sie sich dahingehend, dass sie bewusst mundtot gemacht werden soll und ihr Anwalt von „kaltgestellt“ im Interview spricht. Eine Institution hat Frau Hannemann nicht erwähnt.

Es ist auch für die Bundesagentur für Arbeit zu konstatieren, dass Frau Hannemann vom Recht zur freien Meinungsäußerungen Gebrauch im Sinne des Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG Gebrauch macht. Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlose gehalten wird (BVerfG, 16. Oktober 1998 – 1 BvR 1685/92 – AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB (…).

Der Begriff „Hartz IV-Rebellin“ stammt nicht von Frau Hannemann selbst. Dieser wurde durch die Medien wiedergegeben und erfunden.

Frau Hannemann hat sich während ihrer Beschäftigung im Jobcenter an Recht und Gesetz gehalten. Die laufende Freistellung bezieht sich im ganzen Umfang auf ihre Äußerungen im Blog: altonabloggt. Die Jobcenter haben ihre überdurchschnittlichen Leistungen in den Beurteilungen anerkannt und bestätigt. Ihr persönliches Engagement für eine Veränderung der Gesetzgebung ist davon unabhängig und ein anzuerkennendes Recht als Staatsbürgerin.

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