Bußgeldkatalog gegen Jobcenter und Grundsicherung
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Bußgeldkatalog gegen Jobcenter und Grundsicherung
Bußgeldkatalog gegen Jobcenter und Grundsicherung
Bußgeldkatalog gegen Jobcenter und Grundsicherung.
Der Deutsche Bundestag möge einen Bußgeldkatalog für Sozialbehörden wie Jobcenter, Grundsicherung
beschließen, die wegen ein und derselben Sache wiederholt vor das Sozialgericht treten, obwohl Richter ein
Urteil schon in einem ähnlichen Fall gesprochen haben und auf Antrag der Geschädigten Betroffenen mit
Bußgeld in Höhe von bis mindestens 5000 € bis 250.000-,€ je fall, zugunsten der Staatskasse des Bundes zu
verhängen. siehe demokratisches Widerstandsinstrument nach Art 20 GG.
Begründung
Die Sozialgerichte sind derart mit provozierten Klagen Seiten der Jobcenter und Grundsicherungsbehörden
überzogen, die in ähnlichen Fällen schon einmal abgeurteilt wurden. Richter kommen ihrer Arbeit in wirklich
dringenden Fällen nicht mehr nach und die Justizkassen sind restlos überlastet. Bürger kommen nicht zu
Ihrem Recht und es kommt zu gefährlichen verfassungswidrigen Eingriffen in Entwicklungschancen,
Existenzminimum und Gesundheit. Die Kosten für den Steuerzahler werden unnötig in die Höhe getrieben.
Man spielt hier Lotto mit den Menschen nach dem Motto "Wer nicht klagt bekommt kein Recht in unserem
Lande".
Das Misstrauen zu Behörden die Hoheitsaufgaben wahren und Grundrechte gewährleisten sollen ist enorm.
Für Behörden mit Hoheitsaufgaben gilt Vorbildfunktion. Dieses Vertrauen ist massiv geschädigt durch
willkürliche ungerechtfertigte rechtswidrige Anwendungen von Recht.
Dem soll hier schon im Widerspruchsverfahren wirkungsvoll entgegen gewirkt werden.
Bußgeldkatalog gegen Jobcenter und Grundsicherung.
Der Deutsche Bundestag möge einen Bußgeldkatalog für Sozialbehörden wie Jobcenter, Grundsicherung
beschließen, die wegen ein und derselben Sache wiederholt vor das Sozialgericht treten, obwohl Richter ein
Urteil schon in einem ähnlichen Fall gesprochen haben und auf Antrag der Geschädigten Betroffenen mit
Bußgeld in Höhe von bis mindestens 5000 € bis 250.000-,€ je fall, zugunsten der Staatskasse des Bundes zu
verhängen. siehe demokratisches Widerstandsinstrument nach Art 20 GG.
Begründung
Die Sozialgerichte sind derart mit provozierten Klagen Seiten der Jobcenter und Grundsicherungsbehörden
überzogen, die in ähnlichen Fällen schon einmal abgeurteilt wurden. Richter kommen ihrer Arbeit in wirklich
dringenden Fällen nicht mehr nach und die Justizkassen sind restlos überlastet. Bürger kommen nicht zu
Ihrem Recht und es kommt zu gefährlichen verfassungswidrigen Eingriffen in Entwicklungschancen,
Existenzminimum und Gesundheit. Die Kosten für den Steuerzahler werden unnötig in die Höhe getrieben.
Man spielt hier Lotto mit den Menschen nach dem Motto "Wer nicht klagt bekommt kein Recht in unserem
Lande".
Das Misstrauen zu Behörden die Hoheitsaufgaben wahren und Grundrechte gewährleisten sollen ist enorm.
Für Behörden mit Hoheitsaufgaben gilt Vorbildfunktion. Dieses Vertrauen ist massiv geschädigt durch
willkürliche ungerechtfertigte rechtswidrige Anwendungen von Recht.
Dem soll hier schon im Widerspruchsverfahren wirkungsvoll entgegen gewirkt werden.
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