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Hartz IV: Grüne fordern höhere Mietzuschüsse

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Beitrag von Admin Sa Jun 29, 2013 1:51 pm

Hartz IV: Grüne fordern höhere Mietzuschüsse

Die Diskussionen um die angemessenen Mietkosten nehmen kein Ende. Nachdem das Landessozialgericht Berlin die Wohnungsaufwendungenverordenung (WAV) im April dieses Jahres gekippt hatte,  Ist das Land in Revision gegangen und wartet nun auf eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts. Bis zur Entscheidung des BSG herrscht weiter Rechtsunsicherheit. Wie der “Tagesspiegel” berichtet, fordern die Grünen bis zum endgültigen  Ausgang des Verfahrens ein Sanktionsoratorium und eine Unterscheidung der angemessenen Wohnkosten nach Bezirken – und damit für verschiedene Stadtteile eine Erhöhung.

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Martin Beck, Sprecher für Soziales des Bündnisses 90/ Die Grünen sagte der Zeitung, dass die Jobcenter nicht in der Lage wäre, die “sehr komplizierte” WAV umzusetzen, was häufig auch in Zwangsumzügen mündet. Diese versucht der Leistungsträger dann durchzusetzen, wenn die Mietkosten die angemessenen Richtwerte überschreitet. So wurden in 2011 1.337 Umzüge von Hartz IV Beziehern statistisch erfasst, im vergangenen Jahr waren es 612.  Bis März dieses Jahres sind weitere 58 hinzugekommen, wie die Berliner Sozialverwaltung auf Anfrage preisgibt.

Berücksichtigt man, dass von den fast 316700 Hartz IV Beziehern in Berlin fast 304.500 Leistungen für Unterkunft und Heizung beziehen, erscheint die Zahl von 69.527 Haushalten sehr hoch, die über den Richtwerten für angemessene Wohnkosten  liegen.

Der Knackpunkt sind eben diese Richtwerte die vom Land als Bruttowarmmiete definiert und vom Landessozialgericht als rechtswidrig angesehen werden. Eine alternative Berechnungsmethode schlug das Gericht allerdings nicht vor. Auch bestehen Zweifel seitens der Sozialrichter, wie der Mietspiegel in den Mietpreisen berücksichtigt wird.

Die WAV sieht keine unterschiedlichen Mietzuschüsse in den einzelnen Bezirken vor, daher fordern die Grünen – unabhängig vom Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem BSG – eine Anhebung der Mietzuschüsse, damit Betroffene nicht aus ihrem sozialen Umfeld vertreiben werden. Namentlich werden Charlottenburg-Wilmersorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow und Tempelhof-Schöneberg genannt.  Erschwerend kommt hinzu, dass bisher nur einfache Wohnungen in der WAV berücksichtigt werden. Um eine gerechte und ausgewogene soziale Mischung zu gewährleisten, sollen nach Angaben der Grünen auch mittlere Wohnlagen einbezogen und bei Neuvermietungen, für die es keine geregelten Mietobergrenzen gibt, “Neuvertragszuschläge” gezahlt werden. Ziel ist es, auch für Arbeitslosengeld II Empfängern eine Auswahl an vernünftigen und bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen, ohne dass diese ins Umland ziehen müssen.

In Bezug auf unterschiedliche Mietgrenzen teilt die Berliner Sozialverwaltung allerdings mit, dass diese nicht regional unterschieden werden dürfen. So wurde höchstrichterlich entschieden, dass Berlin als “Gesamtvergleichsraum” anzusehen ist und eine Regionalisierung nicht vorgenommen werde, so die Pressesprecherin der Verwaltung, Franciska Obermeyer. Gleichzeitig stellte sie klar, dass es keine Rechtsunsicherheit gebe, da die WAV weiterhin Bestand hat. Aus dieser ergeben sich folgende Richtwerte für die Mieten:

Haushalt Mietgrenzen
1 Person 380 € bis 408 €
2 Personen 456 € bis 489 €
3 Personen 566 € bis 608 €
4 Personen 641 € bis 689 €
5 Personen 739 € bis 793 €

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