Versicherungsklau ohne Ende
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Versicherungsklau ohne Ende
Weniger Arbeitslosengeld bei gewünschter Teilzeit
Nicht nur dass Menschen, die beim Arbeitslosengeldbezug (SGB III) eine Sperrzeit erhalten, massiv die ihnen zustehende Versicherungsleistung verwehrt wird.
Die Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund des bestehenden Gesetzes sogar ermächtigt, Erwerbslosen das zustehende Arbeitslosengeld zu kürzen, wenn sie in Zukunft kürzer arbeiten wollen, um ihre Arbeitszeit solidarisch mit anderen zu teilen.
In einer Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage dazu (siehe pdf-Dokument) heißt es lapidar: "Bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, die gegenüber ihrer früheren Beschäftigung nur noch eine geringere Arbeitszeit leisten können oder wollen, ist der auszugleichende Entgeltausfall entsprechend geringer. Es ist deshalb gerechtfertigt, auch die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld auf der Grundlage der verminderten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. § 151 Absatz 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch)." Wer vor Eintritt der Erwerbslosigkeit vierzig Stunden gearbeitet hat und zukünftig nur noch zwanzig Stunden arbeiten möchte, bekommt nur die Hälfte des mit Versicherungsbeiträgen erworbenen Arbeitslosengeldes. Das nenne ich Versicherungsklau.
DIE LINKE, die für die Abschaffung der Sperrzeiten und für Arbeitszeitverkürzung eintritt, wird sich in der kommenden Wahlperiode für massive Veränderungen beim Arbeitslosengeld einsetzen.
Nicht nur dass Menschen, die beim Arbeitslosengeldbezug (SGB III) eine Sperrzeit erhalten, massiv die ihnen zustehende Versicherungsleistung verwehrt wird.
Die Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund des bestehenden Gesetzes sogar ermächtigt, Erwerbslosen das zustehende Arbeitslosengeld zu kürzen, wenn sie in Zukunft kürzer arbeiten wollen, um ihre Arbeitszeit solidarisch mit anderen zu teilen.
In einer Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage dazu (siehe pdf-Dokument) heißt es lapidar: "Bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, die gegenüber ihrer früheren Beschäftigung nur noch eine geringere Arbeitszeit leisten können oder wollen, ist der auszugleichende Entgeltausfall entsprechend geringer. Es ist deshalb gerechtfertigt, auch die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld auf der Grundlage der verminderten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. § 151 Absatz 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch)." Wer vor Eintritt der Erwerbslosigkeit vierzig Stunden gearbeitet hat und zukünftig nur noch zwanzig Stunden arbeiten möchte, bekommt nur die Hälfte des mit Versicherungsbeiträgen erworbenen Arbeitslosengeldes. Das nenne ich Versicherungsklau.
DIE LINKE, die für die Abschaffung der Sperrzeiten und für Arbeitszeitverkürzung eintritt, wird sich in der kommenden Wahlperiode für massive Veränderungen beim Arbeitslosengeld einsetzen.
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