1 Euro Job - Ein Euro Job - Hartz IV
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1 Euro Job - Ein Euro Job - Hartz IV
1 Euro Job - Ein Euro Job - Hartz IV
Der Ein-Euro Job ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 16 d SGB II. Die offizielle Bezeichnung des Ein-Euro Job lautet “Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung”.
In diesem Ratgeber zum 1 Euro Job finden Sie sowohl die praktische Ausgestaltung, also also Informationen zur gängigen Praxis bei 1 Euro Jobs, sowie den gesetzlichen Regelungszweck und die Wesensmerkmale dieser Art der Beschäftigung im Rahmen von Arbeitslosengeld II.
Themenübersicht zum 1 Euro Job
Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder
Kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts
Arbeitszeit
Wochenarbeitszeit
Sonn- und Feiertagsarbeit
Höhe der Vergütung – Mehraufwandsentschädigung
Unkosten und Aufwendungen
Keine Anrechnung auf ALG II-Bezüge
Dauer der Maßnahme
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Weitere Nebentätigkeit neben dem Ein-Euro Job?
Heranziehung zum Ein-Euro Job trotz laufender anderer Maßnahme?
Zumutbarkeit des 1 Euro Jobs
1-Euro-Job Pflicht und Sanktionen / Kürzungen bei Verweigerung
Sozialpolitischer Hintergrund des 1 Euro Jobs
Gesetzliche Regelung in § 16 d SGB II
Rechtsstellung und Voraussetzungen des Maßnahmeträgers
Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder
Die Arbeitsgelegenheiten werden von den Arbeitsagenturen zur Verfügung gestellt, die von interessierten Anbietern eingeschaltet werden. Bei diesen nachfragenden Anbietern handelt es sich zumeist um kommunale Träger oder gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die für zeitlich begrenzte Tätigkeiten nach arbeitslosen Einsatzkräften suchen.
Der Träger stellt bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Durchführung der Maßnahme. Wird diese bewilligt, so erfolgt auf der Grundlage des Bewilligungsbescheids eine Zuweisung des Arbeitslosen in die Maßnahme.
Klassische Einsatzbereiche sind etwa Garten- und Pflegearbeiten in öffentlichen Grünanlagen und Parks, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Städten und Kommunen und gemeinnützige Tätigkeiten in der Alten-, Jugend- und Krankenhilfe.
Kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts
Bei den Ein-Euro Jobs handelt es sich nicht um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts wird nicht begründet, so dass auch kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Die Beschäftigung erfolgt vielmehr auf Grundlage eines berufspraktischen Einsatzplans. In ihm sind die Einzelheiten über Beginn und Dauer, Tätigkeitsinhalt und Arbeitszeiten, Höhe der Entschädigung, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Unfallversicherung und Haftung im Schadensfalle geregelt. Wie sich aus dieser Aufzählung ergibt, gelten die Vorschriften über den Arbeitsschutz und des Bundesurlaubsgesetzes im Rahmen der Beschäftigungsmaßnahme entsprechend. Das bedeutet, dass der Ein-Euro Jobber nicht schlechter gestellt werden darf als ein regulär Beschäftigter. Ihm steht deshalb ebenfalls Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu.
Da die Maßnahmen üblicherweise nicht über zwölf Monate laufen, wird der Urlaubsanspruch anteilig gewährt und beträgt zwei Tage pro Monat. Andererseits ist er allerdings von den Regelungen über das Urlaubsentgelt ausgenommen.
Die Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus dem Arbeitsschutzgesetz gelten hingegen auch für ihn in vollem Umfang. Als weitere elementare Absicherung kann er sich überdies auf die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung berufen. Wie der kraft Arbeitsvertrag Beschäftigte kann er sich deshalb auf eine Begrenzung seiner persönlichen Haftung im Schadensfalle auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz berufen.
Arbeitszeit
Wochenarbeitszeit
Die Arbeitszeit für einen Ein-Euro Job beträgt zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche. Diese Werte sind in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:
Unterschreitet die wöchentliche Arbeitszeit die 15 Stunden, lebt die durch die Maßnahme beendete Arbeitslosigkeit wieder auf.
Überschreitet die Wochenarbeitszeit die 30 Stunden, ist der Ein-Euro job nicht mehr zumutbar, weil dem Betreffenden ausreichend Zeit für Bemühungen um einen regulären Arbeitsplatz verbleiben soll.
Diese zeitliche Obergrenze ist der jüngsten Rechtsprechung zu entnehmen. Während das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zunächst schon 30 Stunden Wochenarbeitszeit für nicht mehr zumutbar gehalten hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.03.08, L 3 127/08), entschied das Bundessozialgericht wenig später, dass ein Ein-Euro Jobber eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche grundsätzlich hinzunehmen hat (BSG, Urteil v. 16.12.08, B 4 60/07 R). Das höchstrichterliche Urteil des Bundessozialgerichts zieht damit die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit verbindlich bei 30 Stunden.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich ist im Rahmen eines Ein-Euro Jobs Arbeit auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen möglich. Das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit in einem Betrieb verrichtet wird, in dem Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist.
Findet sich in der dem Ein-Euro Job zugrunde liegenden Beschäftigungsvereinbarung eine ausdrückliche Regelung über die Verpflichtung, in einem solchen Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen oder an Samstagen zu arbeiten, gilt für den Ein-Euro Jobber keine Ausnahme gegenüber regulär Beschäftigten.
Höhe der Vergütung – Mehraufwandsentschädigung
Der Ein-Euro Jobber erzielt keinen Verdienst im eigentlichen Sinne. Er erhält für seine Arbeit vielmehr eine angemessene Entschädigung für seine Mehraufwendungen. Für die Höhe dieser Entschädigung fehlt es an gesetzliche Regelungen ebenso wie an gerichtlichen Urteilen.
In der Praxis bewegt sich der Stundenlohn im Bereich zwischen einem und zwei Euro. Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit, und der daher gebräuchliche Mindestlohn von einem Euro war schließlich auch namensgebend für die Maßnahme.
Je nach Tätigkeit kann die Entschädigung allerdings auch aufgestockt werden, wenn der Ein-Euro Job etwa in anspruchsvoller körperlicher Arbeit besteht. Bei Sonn- und Feiertagsarbeit stehen die üblichen Zuschläge auch dem Ein-Euro Jobber zu, so dass die Mehraufwandsentschädigung unter diesen Voraussetzungen im Regelfall zu verdoppeln ist.
Wenngleich feste Grenzen für die Höhe der Entschädigung nicht vorgeschrieben sind, muss aber jedenfalls so viel gezahlt werden, dass die dem Ein-Euro Jobber entstehenden Unkosten und Aufwendungen bestritten werden können und ein gewisser finanzieller Anreiz bestehen bleibt.
Der Ein-Euro Job ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 16 d SGB II. Die offizielle Bezeichnung des Ein-Euro Job lautet “Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung”.
In diesem Ratgeber zum 1 Euro Job finden Sie sowohl die praktische Ausgestaltung, also also Informationen zur gängigen Praxis bei 1 Euro Jobs, sowie den gesetzlichen Regelungszweck und die Wesensmerkmale dieser Art der Beschäftigung im Rahmen von Arbeitslosengeld II.
Themenübersicht zum 1 Euro Job
Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder
Kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts
Arbeitszeit
Wochenarbeitszeit
Sonn- und Feiertagsarbeit
Höhe der Vergütung – Mehraufwandsentschädigung
Unkosten und Aufwendungen
Keine Anrechnung auf ALG II-Bezüge
Dauer der Maßnahme
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Weitere Nebentätigkeit neben dem Ein-Euro Job?
Heranziehung zum Ein-Euro Job trotz laufender anderer Maßnahme?
Zumutbarkeit des 1 Euro Jobs
1-Euro-Job Pflicht und Sanktionen / Kürzungen bei Verweigerung
Sozialpolitischer Hintergrund des 1 Euro Jobs
Gesetzliche Regelung in § 16 d SGB II
Rechtsstellung und Voraussetzungen des Maßnahmeträgers
Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder
Die Arbeitsgelegenheiten werden von den Arbeitsagenturen zur Verfügung gestellt, die von interessierten Anbietern eingeschaltet werden. Bei diesen nachfragenden Anbietern handelt es sich zumeist um kommunale Träger oder gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die für zeitlich begrenzte Tätigkeiten nach arbeitslosen Einsatzkräften suchen.
Der Träger stellt bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Durchführung der Maßnahme. Wird diese bewilligt, so erfolgt auf der Grundlage des Bewilligungsbescheids eine Zuweisung des Arbeitslosen in die Maßnahme.
Klassische Einsatzbereiche sind etwa Garten- und Pflegearbeiten in öffentlichen Grünanlagen und Parks, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten in Städten und Kommunen und gemeinnützige Tätigkeiten in der Alten-, Jugend- und Krankenhilfe.
Kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts
Bei den Ein-Euro Jobs handelt es sich nicht um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts wird nicht begründet, so dass auch kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Die Beschäftigung erfolgt vielmehr auf Grundlage eines berufspraktischen Einsatzplans. In ihm sind die Einzelheiten über Beginn und Dauer, Tätigkeitsinhalt und Arbeitszeiten, Höhe der Entschädigung, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Unfallversicherung und Haftung im Schadensfalle geregelt. Wie sich aus dieser Aufzählung ergibt, gelten die Vorschriften über den Arbeitsschutz und des Bundesurlaubsgesetzes im Rahmen der Beschäftigungsmaßnahme entsprechend. Das bedeutet, dass der Ein-Euro Jobber nicht schlechter gestellt werden darf als ein regulär Beschäftigter. Ihm steht deshalb ebenfalls Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz zu.
Da die Maßnahmen üblicherweise nicht über zwölf Monate laufen, wird der Urlaubsanspruch anteilig gewährt und beträgt zwei Tage pro Monat. Andererseits ist er allerdings von den Regelungen über das Urlaubsentgelt ausgenommen.
Die Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aus dem Arbeitsschutzgesetz gelten hingegen auch für ihn in vollem Umfang. Als weitere elementare Absicherung kann er sich überdies auf die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung berufen. Wie der kraft Arbeitsvertrag Beschäftigte kann er sich deshalb auf eine Begrenzung seiner persönlichen Haftung im Schadensfalle auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz berufen.
Arbeitszeit
Wochenarbeitszeit
Die Arbeitszeit für einen Ein-Euro Job beträgt zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche. Diese Werte sind in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:
Unterschreitet die wöchentliche Arbeitszeit die 15 Stunden, lebt die durch die Maßnahme beendete Arbeitslosigkeit wieder auf.
Überschreitet die Wochenarbeitszeit die 30 Stunden, ist der Ein-Euro job nicht mehr zumutbar, weil dem Betreffenden ausreichend Zeit für Bemühungen um einen regulären Arbeitsplatz verbleiben soll.
Diese zeitliche Obergrenze ist der jüngsten Rechtsprechung zu entnehmen. Während das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zunächst schon 30 Stunden Wochenarbeitszeit für nicht mehr zumutbar gehalten hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.03.08, L 3 127/08), entschied das Bundessozialgericht wenig später, dass ein Ein-Euro Jobber eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche grundsätzlich hinzunehmen hat (BSG, Urteil v. 16.12.08, B 4 60/07 R). Das höchstrichterliche Urteil des Bundessozialgerichts zieht damit die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit verbindlich bei 30 Stunden.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich ist im Rahmen eines Ein-Euro Jobs Arbeit auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen möglich. Das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit in einem Betrieb verrichtet wird, in dem Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist.
Findet sich in der dem Ein-Euro Job zugrunde liegenden Beschäftigungsvereinbarung eine ausdrückliche Regelung über die Verpflichtung, in einem solchen Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen oder an Samstagen zu arbeiten, gilt für den Ein-Euro Jobber keine Ausnahme gegenüber regulär Beschäftigten.
Höhe der Vergütung – Mehraufwandsentschädigung
Der Ein-Euro Jobber erzielt keinen Verdienst im eigentlichen Sinne. Er erhält für seine Arbeit vielmehr eine angemessene Entschädigung für seine Mehraufwendungen. Für die Höhe dieser Entschädigung fehlt es an gesetzliche Regelungen ebenso wie an gerichtlichen Urteilen.
In der Praxis bewegt sich der Stundenlohn im Bereich zwischen einem und zwei Euro. Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit, und der daher gebräuchliche Mindestlohn von einem Euro war schließlich auch namensgebend für die Maßnahme.
Je nach Tätigkeit kann die Entschädigung allerdings auch aufgestockt werden, wenn der Ein-Euro Job etwa in anspruchsvoller körperlicher Arbeit besteht. Bei Sonn- und Feiertagsarbeit stehen die üblichen Zuschläge auch dem Ein-Euro Jobber zu, so dass die Mehraufwandsentschädigung unter diesen Voraussetzungen im Regelfall zu verdoppeln ist.
Wenngleich feste Grenzen für die Höhe der Entschädigung nicht vorgeschrieben sind, muss aber jedenfalls so viel gezahlt werden, dass die dem Ein-Euro Jobber entstehenden Unkosten und Aufwendungen bestritten werden können und ein gewisser finanzieller Anreiz bestehen bleibt.
1 Euro Job - Ein Euro Job - Hartz IV
Unkosten und Aufwendungen
Dies gilt vor allem deshalb, weil mit der Mehraufwandsentschädigung bereits sämtliche dem Ein-Euro Jobber erwachsenden Unkosten abgegolten sind. Erhöhte Aufwendungen für die Verpflegung, Fahrkosten und sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallenden Ausgaben müssen von der Entschädigung beglichen werden. Entsteht durch Art und Umfang der Arbeit ein finanzieller Mehrbedarf, um diese Unkosten zu decken, ist die Entschädigung entsprechend anzuheben.
Keine Anrechnung auf ALG II-Bezüge
Der Ein-Euro Job soll dem ALG II-Bezieher die Möglichkeit eines zusätzlichen Verdienstes bieten. Die Mehraufwandsentschädigung bleibt deshalb grundsätzlich anrechnungsfrei, so dass das ALG II in ungeschmälerter Höhe neben den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung weiter gezahlt wird. Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden ebenfalls weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit entrichtet. Schließlich ist der Ein-Euro Jobber über seinen Arbeitgeber auch unfallversichert.
Dauer der Maßnahme
Die zeitlich befristeten Beschäftigungsmaßnahmen laufen in der Regel nach sechs bis neun Monaten aus. Die zeitliche Befristung erklärt sich zudem aus dem der Maßnahme zugrunde liegenden Anliegen und Zweck, den ALG II-Empfänger wieder an das normale Arbeitsleben heranzuführen. Misslingt dies allerdings, ist eine Wiederholung der Maßnahme möglich. So sind einige Ein-Euro Jobs auch mit einer Verlängerungsoption ausgestattet.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Bei den Ein Euro Jobs handelt es sich nicht um Beschäftigungsverhältnisse gegen Entgelt im Sinne der Sozialversicherung. Der Verdienst gilt nicht als Lohn, sondern als Entschädigung für entstandene Aufwendungen. Aus diesem Grund sind die Ein-Euro Jobs sozialversicherungsfrei und der Ein Euro Jobber hat auch keine Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung für diese Beschäftigung.
Wie das ALG II selbst sind die Mehraufwandsentschädigungen aus dem Ein Euro Job darüber hinaus auch nach § 3 Nr. 2 b EStG steuerfrei. Auch unterliegen die Aufwandsentschädigungen nicht dem Progressionsvorbehalt, was sich aus der abschließenden Aufzählung des § 32 b EStG und der damit verbundenen Nichtnennung des Ein Euro Jobs ergibt. Gleichzeitig sind Aufwendungen für die Tätigkeit allerdings gemäß § 3 c Abs. 1 EStG nicht als Werbungskosten absetzbar.
Weitere Nebentätigkeit neben dem Ein-Euro Job?
Der Ein-Euro Job ist angelegt als Wiedereingliederungshilfe. Übt der ALG II-Bezieher eine Nebentätigkeit aus, so ist er – wenn auch nur auf Teilzeit- oder Geringfügigkeitsbasis – in den Arbeitsprozess eingebunden. Die Verpflichtung, eine solche Nebentätigkeit aufzugeben, um einen Ein-Euro Job annehmen zu können, verstieße deshalb gegen die erklärte Zielsetzung dieser Maßnahme.
Ein entsprechender Heranziehungsbescheid der Agentur für Arbeit wäre daher rechtswidrig und auf Widerspruch hin aufzuheben. Äußerstenfalls ist vorstellbar, dass Nebentätigkeit und Ein-Euro Job parallel ausgeübt werden, soweit dies zeitlich verträglich ist. Ansonsten hat die Nebentätigkeit als reguläre Beschäftigung stets Vorrang.
Heranziehung zum Ein-Euro Job trotz laufender anderer Maßnahme?
Befindet sich der ALG II-Bezieher bereits in einer laufenden Fördermaßnahme, scheidet eine Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs im Regelfall aus.
Zwischen der Agentur für Arbeit und dem Arbeitslosen wird zum Zwecke der Arbeitsvermittlung eine so genannte Eingliederungsvereinbarung getroffen. In ihr werden mit verbindlicher Wirkung die Ziele der Arbeitssuche und die hierzu einzusetzenden Mittel und Maßnahmen festgeschrieben. Einigt sich der Arbeitslose mit dem für ihn zuständigen Fallmanager der Arbeitsagentur auf ganz bestimmte Schritte, sind beide Seiten an diese Vereinbarungen gebunden.
Primärer Zweck der Eingliederungsvereinbarung ist die Vermittlung des ALG II-Beziehers in eine dauerhafte und geregelte Beschäftigung. Ist Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung die Teilnahme an einer qualifizierenden Maßnahme, die die beruflichen Aussichten des Arbeitslosen erhöhen soll, würde eine zeitgleich oder nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgesprochene Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs diesen Zweck nachhaltig beeinträchtigen.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, muss dem Arbeitslosen stets ausreichend Zeit bleiben, sich ernsthaft und mit Aussicht auf Erfolg um eine reguläre Arbeitsstelle zu bemühen. Die Pflicht zu Übernahme und Verrichtung des Ein-Euro Jobs erfährt durch dieses Erfordernis eine inhaltliche Begrenzung. Daraus folgt, dass eine Heranziehung des ALG II-Empfängers zu einer Tätigkeit nicht infrage kommt, wenn er bereits in einer qualifizierenden Maßnahme zur Weiter- oder Fortbildung steht oder wenn eine solche vereinbarungsgemäß bevorsteht.
Der Ein Euro Job ist in solchen Fällen nachrangig gegenüber derartigen berufsqualifizierenden Maßnahmen.
Dies gilt vor allem deshalb, weil mit der Mehraufwandsentschädigung bereits sämtliche dem Ein-Euro Jobber erwachsenden Unkosten abgegolten sind. Erhöhte Aufwendungen für die Verpflegung, Fahrkosten und sonstige im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallenden Ausgaben müssen von der Entschädigung beglichen werden. Entsteht durch Art und Umfang der Arbeit ein finanzieller Mehrbedarf, um diese Unkosten zu decken, ist die Entschädigung entsprechend anzuheben.
Keine Anrechnung auf ALG II-Bezüge
Der Ein-Euro Job soll dem ALG II-Bezieher die Möglichkeit eines zusätzlichen Verdienstes bieten. Die Mehraufwandsentschädigung bleibt deshalb grundsätzlich anrechnungsfrei, so dass das ALG II in ungeschmälerter Höhe neben den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung weiter gezahlt wird. Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden ebenfalls weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit entrichtet. Schließlich ist der Ein-Euro Jobber über seinen Arbeitgeber auch unfallversichert.
Dauer der Maßnahme
Die zeitlich befristeten Beschäftigungsmaßnahmen laufen in der Regel nach sechs bis neun Monaten aus. Die zeitliche Befristung erklärt sich zudem aus dem der Maßnahme zugrunde liegenden Anliegen und Zweck, den ALG II-Empfänger wieder an das normale Arbeitsleben heranzuführen. Misslingt dies allerdings, ist eine Wiederholung der Maßnahme möglich. So sind einige Ein-Euro Jobs auch mit einer Verlängerungsoption ausgestattet.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Bei den Ein Euro Jobs handelt es sich nicht um Beschäftigungsverhältnisse gegen Entgelt im Sinne der Sozialversicherung. Der Verdienst gilt nicht als Lohn, sondern als Entschädigung für entstandene Aufwendungen. Aus diesem Grund sind die Ein-Euro Jobs sozialversicherungsfrei und der Ein Euro Jobber hat auch keine Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung für diese Beschäftigung.
Wie das ALG II selbst sind die Mehraufwandsentschädigungen aus dem Ein Euro Job darüber hinaus auch nach § 3 Nr. 2 b EStG steuerfrei. Auch unterliegen die Aufwandsentschädigungen nicht dem Progressionsvorbehalt, was sich aus der abschließenden Aufzählung des § 32 b EStG und der damit verbundenen Nichtnennung des Ein Euro Jobs ergibt. Gleichzeitig sind Aufwendungen für die Tätigkeit allerdings gemäß § 3 c Abs. 1 EStG nicht als Werbungskosten absetzbar.
Weitere Nebentätigkeit neben dem Ein-Euro Job?
Der Ein-Euro Job ist angelegt als Wiedereingliederungshilfe. Übt der ALG II-Bezieher eine Nebentätigkeit aus, so ist er – wenn auch nur auf Teilzeit- oder Geringfügigkeitsbasis – in den Arbeitsprozess eingebunden. Die Verpflichtung, eine solche Nebentätigkeit aufzugeben, um einen Ein-Euro Job annehmen zu können, verstieße deshalb gegen die erklärte Zielsetzung dieser Maßnahme.
Ein entsprechender Heranziehungsbescheid der Agentur für Arbeit wäre daher rechtswidrig und auf Widerspruch hin aufzuheben. Äußerstenfalls ist vorstellbar, dass Nebentätigkeit und Ein-Euro Job parallel ausgeübt werden, soweit dies zeitlich verträglich ist. Ansonsten hat die Nebentätigkeit als reguläre Beschäftigung stets Vorrang.
Heranziehung zum Ein-Euro Job trotz laufender anderer Maßnahme?
Befindet sich der ALG II-Bezieher bereits in einer laufenden Fördermaßnahme, scheidet eine Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs im Regelfall aus.
Zwischen der Agentur für Arbeit und dem Arbeitslosen wird zum Zwecke der Arbeitsvermittlung eine so genannte Eingliederungsvereinbarung getroffen. In ihr werden mit verbindlicher Wirkung die Ziele der Arbeitssuche und die hierzu einzusetzenden Mittel und Maßnahmen festgeschrieben. Einigt sich der Arbeitslose mit dem für ihn zuständigen Fallmanager der Arbeitsagentur auf ganz bestimmte Schritte, sind beide Seiten an diese Vereinbarungen gebunden.
Primärer Zweck der Eingliederungsvereinbarung ist die Vermittlung des ALG II-Beziehers in eine dauerhafte und geregelte Beschäftigung. Ist Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung die Teilnahme an einer qualifizierenden Maßnahme, die die beruflichen Aussichten des Arbeitslosen erhöhen soll, würde eine zeitgleich oder nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgesprochene Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs diesen Zweck nachhaltig beeinträchtigen.
Wie schon an anderer Stelle erwähnt, muss dem Arbeitslosen stets ausreichend Zeit bleiben, sich ernsthaft und mit Aussicht auf Erfolg um eine reguläre Arbeitsstelle zu bemühen. Die Pflicht zu Übernahme und Verrichtung des Ein-Euro Jobs erfährt durch dieses Erfordernis eine inhaltliche Begrenzung. Daraus folgt, dass eine Heranziehung des ALG II-Empfängers zu einer Tätigkeit nicht infrage kommt, wenn er bereits in einer qualifizierenden Maßnahme zur Weiter- oder Fortbildung steht oder wenn eine solche vereinbarungsgemäß bevorsteht.
Der Ein Euro Job ist in solchen Fällen nachrangig gegenüber derartigen berufsqualifizierenden Maßnahmen.
Zumutbarkeit des 1 Euro Jobs
Zumutbarkeit des 1 Euro Jobs
Die Zumutbarkeit der Tätigkeit ist in § 10 SGB II gesetzlich im Einzelnen geregelt. Danach ist dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, es sei denn
er ist zu der bestimmten Tätigkeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage
die Tätigkeit erschwert ihm wesentlich die künftige Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit
die Tätigkeit gefährdet die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners
die Tätigkeit ist nicht vereinbar mit der Pflege eines Angehörigen
der Tätigkeit steht sonst ein wichtiger Grund entgegen
Das Gesetz listet aber auch Einwände und Gründe auf, deren Vorliegen allein die Arbeit nicht unzumutbar machen. Danach ist die Tätigkeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil
sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht
sie im Hinblick auf die Ausbildung des Hilfebedürftigen als geringwertig anzusehen ist
der Beschäftigungsort vom Wohnort weiter entfernt ist als der frühere Beschäftigungsort
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann
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