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HUNGERN in DEUTSCHLAND

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Beitrag von Admin Do Jun 27, 2013 8:30 am

Die SANKTIONSPRAXIS des ALG II-Bereichs bedingt HUNGER

Persönlich stehe ich dem Sanktionshungern bzw. Staffelhungern kritisch gegenüber. Das nimmt meiner Hochachtung gegenüber dem Idealismus der Betroffenen allerdings keinen Deut.
Da bisher weder Parteien noch Medien dieser Zivilcourage die gebührende Aufmerksamkeit spenden, möchte ich EUCH bitten Solidarität zu zeigen, indem ihr Informationen bzgl. des Staffelhungerns über das Netz verteilt.

Ich habe mich gestern dazu endgültig entschieden, das Staffelhungern fort zu führen und Marco Scheffler am Montag, den 24. Juni 2013 nach 29 Tagen Hungern gegen Hartz IV abzulösen.

Mental und körperlich habe ich mich in den letzten Wochen darauf gut vorbereitet.

Die Kürzung des Mindestsatzes unter das Existenzminimum ist Menschen verachtend und Folter der Betroffenen. Dagegen sollte Jede/r widersprechen, denn dieser staatliche Akt ignoriert unser aller Grundgesetz und muss folglich verfassungswidrig sein.

Am Montag, den 24. Juni 2013 beginne ich meinen Hungerstreik gegen Hartz4 und die damit in Verbindung stehenden Verletzungen der Grundrechte aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Die Sanktionen von Leistungsempfängern zwingen die betroffenen Menschen mit finanziellen Mitteln unter dem vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Existenzminimum zu leben. Wenn man weniger hat als das Minimum, führt das automatisch zu Hunger und in der Folge zum Tod der betroffenen Menschen.

Ich, Philipp Hauschild, hungere aus Solidarität!

Vorgenommen habe ich mir mindestens 20 Tage.

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