Weiterbewlligungsanträge Hartz IV
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Weiterbewlligungsanträge Hartz IV
Wenn das Jobcenter sich mal wieder Zeit lässt
In der Regel werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Hartz IV) für sechs Monate bewilligt. Kurz vor Ende des Bewilligungszeitraumes muss der Leistungsberechtigte einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Leider dauert die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages durch das Jobcenter derart lang, dass viele Hartz IV- Empfänger wochenlang ohne Geld dastehen. Diese können dann ihre Miete nicht zahlen, geschweige denn für sich oder ihre Familie Lebensmittel kaufen. Und als sei das nicht schon schlimm genug, endet im schlimmsten Fall auch der Krankenversicherungsschutz.
Es ist daher dringend anzuraten, in einem solchem Fall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der im Sozialrecht tätig ist, damit dieser ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht einleitet. Die Kosten werden von der Staatskasse im Rahmen von Prozesskostenhilfe getragen. Hat der Eilantrag Erfolg muss in der Regel das Jobcenter die Kosten des Verfahrens tragen. Da es sich wie der Name schon sagt um ein Eilverfahren handelt, werden diese Anträge von den Sozialgerichten sofort bearbeitet, sodass meist innerhalb weniger Tage die Bewilligung der Leistungen erfolgt.
In der Regel werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Hartz IV) für sechs Monate bewilligt. Kurz vor Ende des Bewilligungszeitraumes muss der Leistungsberechtigte einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Leider dauert die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages durch das Jobcenter derart lang, dass viele Hartz IV- Empfänger wochenlang ohne Geld dastehen. Diese können dann ihre Miete nicht zahlen, geschweige denn für sich oder ihre Familie Lebensmittel kaufen. Und als sei das nicht schon schlimm genug, endet im schlimmsten Fall auch der Krankenversicherungsschutz.
Es ist daher dringend anzuraten, in einem solchem Fall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der im Sozialrecht tätig ist, damit dieser ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht einleitet. Die Kosten werden von der Staatskasse im Rahmen von Prozesskostenhilfe getragen. Hat der Eilantrag Erfolg muss in der Regel das Jobcenter die Kosten des Verfahrens tragen. Da es sich wie der Name schon sagt um ein Eilverfahren handelt, werden diese Anträge von den Sozialgerichten sofort bearbeitet, sodass meist innerhalb weniger Tage die Bewilligung der Leistungen erfolgt.
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