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Was enthält das Hartz-Reformpaket?

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Beitrag von Admin Mi Jul 03, 2013 3:07 pm

Vor zehn Jahren wurde das bis heute größte Reformpaket der neueren deutschen Geschichten für den Arbeitsmarkt vorgestellt. Das Konzept wurde und blieb mit dem Namen des Chef-Vordenkers, Peter Hartz, verbunden. Allerdings ist der Name vor allem bei den Betroffenen ein Reizwort. Peter Hartz selbst sieht die Reformen nicht so umgesetzt, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte. Sie sind bis heute ein Zankapfel.

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Am 16. August 2002 stellte die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" feierlich ihre Reformvorschläge im Französischen Dom in Berlin vor. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte den VW-Manager Peter Hartz gebeten, mit einer 15-köpfigen Kommission Vorschläge für eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes vorzulegen. Anlass waren die hohen Arbeitslosenzahlen und über Jahre geschönte Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit unter Bernhard Jagoda.

In nur sechs Monaten erarbeitete die Kommission aus Gewerkschaftern, Unternehmern, Arbeitsmarktexperten, Wissenschaftlern und Ministerialbeamten ein Konzept, das Neuregelungen in mehreren Etappen vorschlug. Hartz versprach damals vollmundig: "Wenn alle 'Profis der Nation' an einem Strang ziehen, lässt sich die Arbeitslosigkeit auf dem Weg zur Vollbeschäftigung innerhalb von drei Jahren halbieren." Das Ergebnis wurde nicht erreicht: 2002 waren 3,8 Millionen Menschen arbeitslos, 2005 mehr als fünf Millionen. Die Reform erhielt viel Gegenwind, der Name des Kommissionschefs Hartz wurde zum Synonym und für Betroffene zum Reizwort.



"Wir haben einen großen Wurf und wir werden dafür sorgen, dass daraus Wirklichkeit wird."

Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2002

Heute werden die sogenannten Hartz-Reformen vor allem mit der Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II in Verbindung gebracht. Die Hartz-IV-Reform war jedoch nur ein Teil des gesamten Reformwerks, wenn auch ohne Zweifel ihr wichtigster, sozusagen ihr Schlussstein.
Die Hartz-Reformen in vier Schritten

Bereits im November 2002 wurde der größte Teil des Gesetzespaketes verabschiedet, der aus vier Maßnahmen bestand. Am 1. Januar 2003 traten zunächst Hartz I und Hartz II in Kraft. Wichtige Punkte hierbei: Personal-Service-Agenturen für die Vermittlung von Leiharbeit, Ich-AGs für arbeitslose Existenzgründer, erweiterte Möglichkeiten für Mini-Jobs.

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Hartz III folgte im Jahr 2004: Die Bundesanstalt für Arbeit wurde zur Bundesagentur für Arbeit umgebaut, um Arbeitslose besser zu vermitteln. Zugleich gab es Kürzungen bei ABM, eine kürzere Zahldauer für Kurzarbeitergeld und verschärfte Voraussetzungen für Arbeitslosengeldbezug.

Als letzte und umstrittendste trat am 1. Januar 2005 die sogenannte Hartz-IV-Reform in Kraft - mit der von Beginn geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, muss anschließend mit dem sogenannten Arbeitslosengeld II auskommen, das in der Regel nur die Höhe der Sozialhilfe erreicht. Zuvor zahlte der Staat bis zu drei Jahre die höhere Arbeitslosenhilfe.

Die Regeln zur Zumutbarkeit für Arbeitsangebote wurden verschärft: Jede nicht sittenwidrige Arbeit gilt seither als zumutbar, außer wenn der Arbeitslose aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die künftige Ausübung der ursprünglichen Tätigkeit wesentlich erschwert würde sowie die Kinder-Erziehung oder die Pflege von Angehörigen gefährdet würden. Keine Rolle spielte nun mehr, ob die Qualifikation des Arbeitslosen höher ist oder ob die angebotene Stelle einen existenzsichernden Lohn garantiert. Bei Nichtannahme zumutbarer Tätigkeiten werden die finanziellen Leistungen gekürzt.

Das war eine Zäsur in der Sozialpolitik. Auch Facharbeiter und Akademiker müssen nun schon nach einem Jahr schlechter bezahlte Jobs annehmen. Vor allem die Linke und die Gewerkschaften liefen dagegen Sturm. Verhindert hat der Protest dies jedoch nicht.



"Das ist keine Arbeitsmarktpolitik, das ist Sozialabbau."

DGB-Chef Michael Sommer im Jahr 2002

Hartz findet Reform nicht geglückt - 511 Euro als Regelsatz

Mehr als zehn Jahre nach Beginn der Reformen hat Namensgeber Peter Hartz keinen Frieden mit den Neuregelungen geschlossen. In einem Interview mit der "Wirtschaftswoche" sagte er 2012, das Konzept sei nicht eins zu eins umgesetzt worden. Auch seien die Langzeitarbeitslosen nicht genug im Blickfeld: "Als die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Raum stand, war für die Kommission klar, dass dies nur auf einer lebensfähigen Grundlage geht", sagte Hartz. "Wir wollten den Durchschnitt der höheren Leistung wählen, also der Arbeitslosenhilfe. Das wären 511 Euro als Regelsatz gewesen."

Die Bundesregierung hielt bei der Einführung im Jahr 2005 nur 345 Euro monatlich für ausreichend. Seit Anfang 2013 sind es 382 Euro. Legte man die jährlichen Anstiege der Verbraucherpreise zugrunde, die das Statistische Bundesamt meldet, müssten es heute rund 395 Euro sein.


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