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Beitrag von Admin Do Jun 27, 2013 4:35 am

******* J O B C E N T E R *******

sind _keine_ Behörden oder Ämter, sondern private Dienstleistungsunternehmen mit Steuerindentifikationsnummern. (google UPIK eingeben,in die Suchmaske Adresse des gewünschten Jobcenters)
Sie geniessen und missbrauchen lediglich den Handlungsspielraum einer öffentlichen Behörde. Das deren Mitarbeiter und Vorgesetzte oftmals "nicht wissen (wollen), was sie tun" beweisen die steigenden Klagen an den Sozialgerichten - welche über 60% zu Gunsten der geschädigten Kunden ausfallen.

Wusste sich ein Kunde _erfolgreich_ mehrere Male sozialgerichtlich zu wehren, ist

die neueste perfide Strategie dieser Dienst "VERWEIGERUNG" sunternehmen Strafanzeigen gegen Kunden wegen Beleidigung eines Sachbearbeiters
(welcher sich im Vorfeld strafrechtlich verfolgbar gemacht hat durch seine Unterschrift oder nachdem er über Rechtsfolgen seines Fehlverhaltens belehrt worden ist). Dadurch sollen Kunden, die ihre Grundrechte kennen _und_ wahrnehmen, eingeschüchtert werden.

Funktioniert das nicht, wird ein Strafantrag wegen Betrugsverdacht nachgeschoben.
Die Staatsanwaltschaften kennzeichnen diese Anträge unter JS = Justizsache.
Dies bedeutet im Klartext, dass die beschuldigte Person/Kunde als Täter bereits in Erscheinung getreten ist...
§ 186 StGB Üble Nachrede
dejure.org
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen

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§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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